Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
im Gasthof
Lindenmeir in Herrlingen
I
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von zur Beherbung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbung, brauchen die vorherige Zustimmung des Hotels.
Wobei §540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Außerordentliche Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II
Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
§199 Abs. 1 BGB.
III Leistungen,
Preise, Zahlung, Aufrechnung
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Falls sich die Mehrwertsteuer zwischen dem Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ändert, kann das Hotel die vereinbarten Preise ebenso anheben, jedoch höchstens um 5%.
ab Zugang der der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über den Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV Rücktritt
des Kunden ( i.e. Abbestellung, Stornierung)
und
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist,
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zu dem vereinbarten Termin, gemäß Klausel IV Absatz 2., sein Recht zum Rücktritt ausübt.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.
V Rücktritt des
Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht vom Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder der oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten und angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter Irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, llung
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI Zimmerbereitstellung,- übergabe
und –rückgabe
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung zu stellen und ab 18.00 Uhr 100%.
VII Haftung des
Hotels
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Bei einer Störung der Zimmerlautstärke durch die Hauptstraße, übernimmt das Hotel keinerlei Verantwortung oder Haftung.
da die Zimmer in ihrer Ausstattung keinen Safe beinhalten.
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.
VIII Schlussbestimmung
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Gasthof Lindenmeir, Herrlingen