Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Hotelaufnahmevertrag

im Gasthof Lindenmeir in Herrlingen

 

 

I  Geltungsbereich

1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von  zur Beherbung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren    Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbung, brauchen die vorherige            Zustimmung des Hotels.

            Wobei §540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.   Außerordentliche Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 

II  Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.

      Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,

      haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,

      sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des

      §199 Abs. 1 BGB.

 

 

III  Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten

      und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.

      Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

      Falls sich die Mehrwertsteuer zwischen dem Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ändert, kann das Hotel die vereinbarten Preise ebenso anheben,          jedoch höchstens um 5%.

  1. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  2. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 8 Tagen

      ab Zugang der der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

      Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen.

      Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% über den Basiszinssatz zu verlangen.

      Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen

      eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung

      zu verlangen.

      Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

  1. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.

 

 

IV  Rücktritt des Kunden ( i.e. Abbestellung, Stornierung)

 und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf

      der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

      Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,

      wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

      Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem         dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist,

      oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  1. Der Kunde kann bis zum Vortag 18.00 Uhr der Vertragserfüllung,

       in schriftlicher Form von dem Vertrag zurücktreten,

      ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

      Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zu dem vereinbarten Termin, gemäß Klausel IV Absatz 2., sein Recht zum Rücktritt ausübt.

  1. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.

      Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

 

 

V  Rücktritt des Hotels

1.   Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist    schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum         seinerseits berechtig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf       Rückfrage des Hotels auf sein Recht vom Rücktritt nicht verzichtet.

2.   Wird eine vereinbarte oder der oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten und    angemessenen Nachfrist nicht geleistet,

      so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

                  -          höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

                  -          Zimmer unter Irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, llung

                             z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;

                  -          das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die                                    Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich                                des Hotels zuzurechnen ist;

                  -          ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4.   Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

 

VI  Zimmerbereitstellung,- übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2.   Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere           Bereitstellung.

3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

      Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen        Logispreises in Rechnung zu stellen und ab 18.00 Uhr 100%.

  1. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das betreffende Zimmer nicht vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht , gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.

 

 

VII  Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

      Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und    einen möglichen Schaden gering zu halten.

      Bei einer Störung der Zimmerlautstärke durch die Hauptstraße, übernimmt das Hotel keinerlei Verantwortung oder Haftung.

  1. Für eingebrachte Wertgegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung,

      da die Zimmer in ihrer Ausstattung keinen Safe beinhalten.

  1. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück

      abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.

  1. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden Sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

 

 

                                              VIII  Schlussbestimmung

1.   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

      Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

 

Gasthof Lindenmeir, Herrlingen